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Als anerkannter Betreuungsverein übernehmen wir die
gesetzliche Vertretung für volljährige Personen
nach Paragraf 1896 ff BGB.
- Wir betreuen geistig Behinderte, psychisch Kranke und
altersverwirrte Personen, die nicht mehr in der Lage sind,
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
- Wir setzen uns für die Belange der Betroffenen
im Rahmen der vom Vormundschaftsgericht festgesetzten Aufgabenkreise
ein.
- Wir versuchen unseren Betreuten ein möglichst
selbständiges Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen
zu ermöglichen.
- Wir halten Kontakt zu Angehörigen, Behörden,
Vermietern, Heimleitung, Ärzten etc.
Mehr erfahren Sie auf diesen Seiten oder rufen Sie uns an.
Ihre Ansprechpartnerinnen weiter
Elke Baier
Gertrud Kreipe
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